Wer muss in Berlin Schnee räumen?
Auf Gehwegen räumen in Berlin die Anlieger, auf Fahrbahnen die BSR. Anlieger sind nach § 5 des Straßenreinigungsgesetzes die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke sowie Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber sonstiger dinglicher Nutzungsrechte. Sie sind nach § 4 Absatz 4 für die Gehwege vor ihren Grundstücken zuständig.
Die Pflicht kann weitergegeben werden. Die BSR nennt als Zuständige neben Eigentümern auch Hausverwaltungen sowie private und gewerbliche Mieter, wenn ihnen der Winterdienst im Mietvertrag übertragen wurde. Eigentümer können außerdem einen Dienstleister beauftragen. In beiden Fällen bleibt der Eigentümer nach § 6 Absatz 1 für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
- Anlieger
- Gehwege vor dem eigenen Grundstück, einschließlich Abschnitten an Grundstückszufahrten und Ecken.
- BSR
- Fahrbahnen nach Streuplan, Haltestellenbereiche mit Zuwegung, Gehwege ohne zugeordnetes Anliegergrundstück.
- Land Berlin
- Bestimmte Fußgängerzonen und Plätze laut Anlage zum Gesetz. Die Gehwege direkt vor den Anliegergrundstücken bleiben aber Sache der Anlieger.

