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Ratgeber Winterdienst

Räum- und Streupflicht in Berlin: Wer, wann, wie breit

Die Räum- und Streupflicht auf Berliner Gehwegen ist im Straßenreinigungsgesetz geregelt, vor allem in den Paragraphen 3 bis 6 und 9. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wer verpflichtet ist, bis wann und wie breit geräumt werden muss, welche Streumittel erlaubt sind und was bei Verstößen droht. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Geräumter und gestreuter Gehweg vor einem Berliner Altbau am frühen Wintermorgen, Schneeschaufel und Streugut am Zaun
Verpflichtet
Anlieger: Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher
Frist bei Schnee nach 20 Uhr
bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
Rechtsgrundlage
§§ 3 bis 6 und 9 Straßenreinigungsgesetz Berlin

Im Einsatz in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

Wer muss in Berlin Schnee räumen?

Auf Gehwegen räumen in Berlin die Anlieger, auf Fahrbahnen die BSR. Anlieger sind nach § 5 des Straßenreinigungsgesetzes die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke sowie Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber sonstiger dinglicher Nutzungsrechte. Sie sind nach § 4 Absatz 4 für die Gehwege vor ihren Grundstücken zuständig.

Die Pflicht kann weitergegeben werden. Die BSR nennt als Zuständige neben Eigentümern auch Hausverwaltungen sowie private und gewerbliche Mieter, wenn ihnen der Winterdienst im Mietvertrag übertragen wurde. Eigentümer können außerdem einen Dienstleister beauftragen. In beiden Fällen bleibt der Eigentümer nach § 6 Absatz 1 für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Anlieger
Gehwege vor dem eigenen Grundstück, einschließlich Abschnitten an Grundstückszufahrten und Ecken.
BSR
Fahrbahnen nach Streuplan, Haltestellenbereiche mit Zuwegung, Gehwege ohne zugeordnetes Anliegergrundstück.
Land Berlin
Bestimmte Fußgängerzonen und Plätze laut Anlage zum Gesetz. Die Gehwege direkt vor den Anliegergrundstücken bleiben aber Sache der Anlieger.

Bis wann muss in Berlin geräumt sein?

Tagsüber gilt: sofort. Schnee ist unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls zu räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen, Glätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf wiederholt. Nur für Schnee und Glätte am späten Abend und in der Nacht gibt es eine feste Uhrzeit.

Fristen für Anlieger in Berlin
SituationWas zu tun istGrundlage
Schneefall endet tagsüberUnverzüglich räumen§ 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG
Schneefall hält tagsüber anIn angemessenen Zeitabständen räumen§ 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG
Glätte entsteht tagsüberUnverzüglich streuen, bei Bedarf wiederholt§ 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG
Schnee oder Glätte nach 20 Uhr, Folgetag WerktagBis 7 Uhr des folgenden Tages erledigt§ 3 Abs. 1 letzter Satz StrReinG
Schnee oder Glätte nach 20 Uhr, Folgetag Sonntag oder FeiertagBis 9 Uhr erledigt§ 3 Abs. 1 letzter Satz StrReinG
Zugang zu den MülltonnenBis 6 Uhr frei, mindestens in BehälterbreiteVorgabe der BSR für die Abfuhr

Eisbildungen, gegen die Streuen nicht mehr hilft, etwa festgetretener Schnee, sind nach § 3 Absatz 1 zu beseitigen.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Die Mindestbreite hängt an der Reinigungsklasse der Straße. An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind es mindestens 1,5 Meter, ist der Gehweg schmaler, die gesamte Breite. An allen übrigen Straßen beträgt die Mindestbreite 1 Meter. Auf stark frequentierten Gehwegen ist eine entsprechend breitere Bahn zu schaffen. Die Reinigungsklasse Ihrer Straße steht in der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse.

Neben der Bahn entlang des Grundstücks nennt das Gesetz weitere Stellen, die frei sein müssen:

Überwege, Kreuzungen, Einmündungen
Auch dort ist der Gehweg in der für Fußgänger erforderlichen Breite zu räumen und zu streuen.
Hydranten und Zugänge
Hydranten sowie Zugänge zu Fernsprechzellen, Notrufsäulen, Aufzügen, Briefkästen und Parkautomaten sind von Schnee und Eis freizumachen.
Straßen ohne abgegrenzten Gehweg
Hier sind die Straßenteile, die vorrangig dem Fußverkehr dienen, wie ein Gehweg zu behandeln.
Eckgrundstücke
Zu den zugeordneten Gehwegen gehören ausdrücklich auch die Abschnitte im Bereich der Eckabstumpfung.

Welche Streumittel sind erlaubt, und was gilt für Salz?

Anlieger dürfen in Berlin nur abstumpfende Mittel streuen, also etwa Splitt, Sand oder Granulat. Auftaumittel sind nach § 3 Absatz 8 des Straßenreinigungsgesetzes verboten, und das betrifft nicht nur Streusalz, sondern jedes Mittel, das Eis auftaut. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass das Verbot auch auf Privatgrundstücken gilt.

Ausnahmen kennt das Gesetz an zwei Stellen. Die BSR darf auf Fahrbahnen bestimmter Straßen Feuchtsalz einsetzen, begrenzt auf höchstens 25 Gramm pro Quadratmeter und Einsatz, in Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht. Seit März 2026 erlaubt außerdem ein neuer § 10a der zuständigen Senatsverwaltung, bei besonderen Lagen zeitlich begrenzte Abweichungen vom Auftaumittelverbot zuzulassen.

Für Anlieger heißt das: Ohne eine ausdrücklich bekanntgemachte, befristete Ausnahme der Senatsverwaltung bleibt Salz verboten. Ob gerade eine solche Ausnahme gilt, sollten Sie auf berlin.de nachsehen und nicht aus Nachrichten oder Nachbarschaftsgruppen übernehmen.

Splitt, der nach dem Winter zusammengefegt am Gehwegrand liegt, nimmt laut BSR die Straßenreinigung mit.

Wohin darf der geräumte Schnee?

Schnee vom Gehweg gehört grundsätzlich an den Rand des Gehwegs zur Fahrbahn hin. § 3 Absatz 3 schränkt das an mehreren Stellen ein:

Nicht in Rinnstein und Gully
Schnee und Eis dürfen nicht in Rinnsteinen und auf den Einlauföffnungen der Straßenentwässerung abgelegt werden.
Gar nicht anhäufen
Vor Ein- und Ausfahrten, in Haltestellenbereichen, auf Radwegen und Radfahrstreifen sowie im Bereich gekennzeichneter Behindertenparkplätze.
Nur niedrig anhäufen
Neben Überwegen, Kreuzungen und Einmündungen nur so hoch, dass die Sicht für den Fahrzeugverkehr frei bleibt.

Was droht bei Verstößen?

Wer die Räum- und Streupflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 9 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das ist der gesetzliche Rahmen, die tatsächliche Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

Ordnungswidrig handelt nach § 9 Absatz 1 unter anderem, wer den Gehweg nicht ordnungsgemäß räumt, wer Auftaumittel verwendet und wer keine geeignete Person beauftragt oder nicht dafür sorgt, dass Beauftragte ordnungsgemäß arbeiten. Zusätzlich kann die Behörde nach § 6 Absatz 3 eine Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen anordnen.

Unabhängig vom Bußgeld steht die zivilrechtliche Haftung, wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt. Wie weit diese Haftung im Einzelfall reicht, beurteilen Anwalt und Haftpflichtversicherung.

Im Brandenburger Umland gilt die Satzung der Gemeinde

Außerhalb der Stadtgrenze gilt das Berliner Straßenreinigungsgesetz nicht. Nach § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes sind die Gemeinden für Reinigung und Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage zuständig und können diese Pflicht per Satzung ganz oder teilweise den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke auferlegen. Auch die Art des Streuens auf Gehwegen kann die Gemeinde per Satzung regeln.

Fristen, Breiten und erlaubte Streumittel können deshalb von Ort zu Ort verschieden sein. So finden Sie heraus, was bei Ihnen gilt:

  1. 1

    Satzung suchen

    Auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder Ihres Amtes nach der Straßenreinigungssatzung suchen, oft im Ortsrecht oder in der Satzungssammlung.

  2. 2

    Straßenverzeichnis prüfen

    Viele Satzungen haben ein Verzeichnis, in dem steht, für welche Straßen die Eigentümer räumen und für welche die Gemeinde.

  3. 3

    Zeiten und Breite notieren

    Die Uhrzeiten für Werktage und Sonntage und die vorgeschriebene Breite stehen meist im Abschnitt zum Winterdienst.

  4. 4

    Streumittel nachlesen

    Ob Salz verboten, eingeschränkt oder an bestimmten Stellen erlaubt ist, regelt die Satzung.

  5. 5

    Im Zweifel nachfragen

    Bei Unklarheiten gibt das Ordnungsamt der Gemeinde Auskunft.

FAQ

Häufige Fragen: Ratgeber Räumpflicht Berlin

Die Anlieger, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sowie Erbbauberechtigte und Nießbraucher. Die BSR ist für Fahrbahnen, Haltestellenbereiche und Gehwege ohne zugeordnetes Grundstück zuständig. Die Pflicht kann per Mietvertrag oder an einen Dienstleister weitergegeben werden, die Verantwortung des Eigentümers bleibt.

Fällt Schnee oder entsteht Glätte nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr des folgenden Tages geräumt und gestreut sein, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr. Tagsüber gilt keine Uhrzeit, sondern die Pflicht, unverzüglich zu handeln.

An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter, bei schmaleren Gehwegen die ganze Breite. An allen anderen Straßen mindestens 1 Meter. Auf stark genutzten Gehwegen muss die Bahn breiter sein.

Für Anlieger nein. § 3 Absatz 8 des Straßenreinigungsgesetzes verbietet Auftaumittel aller Art, das Bezirksamt Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass das auch auf Privatgrundstücken gilt. Seit März 2026 kann die Senatsverwaltung zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen, ohne eine solche Bekanntmachung bleibt es beim Verbot.

Das Straßenreinigungsgesetz sieht in § 9 Absatz 2 eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vor. Das gilt auch für die Verwendung von Auftaumitteln und für Eigentümer, die ihren Dienstleister nicht überwachen. Die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

Nein. § 6 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes erlaubt die Beauftragung Dritter, stellt aber klar, dass die Verantwortlichkeit des Anliegers dadurch nicht entfällt. Sie müssen einen geeigneten Dienstleister wählen und darauf achten, dass er ordnungsgemäß arbeitet.

Ja. Wer die Pflicht nicht selbst erfüllt, muss nach § 6 Absatz 1 unverzüglich eine geeignete Person beauftragen. Abwesenheit befreit nicht, sie verlagert nur die Frage, wer räumt.

Nein. In Brandenburg regelt jede Gemeinde den Winterdienst per Satzung auf Grundlage von § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes. Fristen, Breiten und Streumittel können abweichen, maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde.

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