Warum Gewerbeflächen oft vor 7 Uhr fertig sein müssen
Die gesetzliche Frist ist eine Untergrenze, kein Plan für Ihren Betrieb. Das Straßenreinigungsgesetz verlangt für den öffentlichen Gehweg bei nächtlichem Schneefall die Räumung bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wenn bei Ihnen um 6 Uhr der Lieferwagen kommt oder die Praxis um 7 Uhr die erste Patientin empfängt, reicht das nicht.
Hinzu kommen Flächen, die nicht zum öffentlichen Gehweg gehören: der Eingang mit Stufen, der Kundenparkplatz, die Zufahrt zur Rampe. Das Straßenreinigungsgesetz regelt öffentliche Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs. Ob eine private Fläche wie Ihr Parkplatz darunter fällt, klärt im Zweifel das Bezirksamt. Unabhängig davon gilt der praktische Grundsatz: Wo Sie Kunden, Patienten oder Lieferanten empfangen, sollte der Weg sicher sein, wenn sie kommen.
Die BSR verlangt außerdem, dass die Zugänge zu den Abfallbehältern bis 6 Uhr morgens frei sind, mindestens in der Breite eines Müllbehälters. Bei Gewerbeobjekten mit großen Containern im Hof ist das oft der erste Punkt auf der Tour.

