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Winterdienst

Winterdienst für Gewerbe, Praxen und Läden in Berlin

Ein Laden, eine Praxis oder ein Lager braucht im Winter nicht nur einen geräumten Gehweg, sondern einen sicheren Weg vom Parkplatz bis zur Tür, und das vor der ersten Kundschaft. Wir planen den Winterdienst nach Ihren Öffnungs- und Lieferzeiten, nicht nur nach der gesetzlichen Frist.

Geräumter und gestreuter Gehweg vor einem Berliner Altbau am frühen Wintermorgen, Schneeschaufel und Streugut am Zaun
Für wen
Läden, Arztpraxen, Büros, Gastronomie, Lager und kleine Gewerbehöfe
Turnus
Saisonvertrag, Räumzeit nach Öffnung und Anlieferung
Umfang
Gehweg, Eingänge, Kundenparkplatz, Zufahrt, Lieferzone, Müllstand

Im Einsatz in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

Warum Gewerbeflächen oft vor 7 Uhr fertig sein müssen

Die gesetzliche Frist ist eine Untergrenze, kein Plan für Ihren Betrieb. Das Straßenreinigungsgesetz verlangt für den öffentlichen Gehweg bei nächtlichem Schneefall die Räumung bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wenn bei Ihnen um 6 Uhr der Lieferwagen kommt oder die Praxis um 7 Uhr die erste Patientin empfängt, reicht das nicht.

Hinzu kommen Flächen, die nicht zum öffentlichen Gehweg gehören: der Eingang mit Stufen, der Kundenparkplatz, die Zufahrt zur Rampe. Das Straßenreinigungsgesetz regelt öffentliche Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs. Ob eine private Fläche wie Ihr Parkplatz darunter fällt, klärt im Zweifel das Bezirksamt. Unabhängig davon gilt der praktische Grundsatz: Wo Sie Kunden, Patienten oder Lieferanten empfangen, sollte der Weg sicher sein, wenn sie kommen.

Die BSR verlangt außerdem, dass die Zugänge zu den Abfallbehältern bis 6 Uhr morgens frei sind, mindestens in der Breite eines Müllbehälters. Bei Gewerbeobjekten mit großen Containern im Hof ist das oft der erste Punkt auf der Tour.

Welche Flächen gehören bei Gewerbeobjekten dazu?

Bei Gewerbe ist die zu räumende Fläche meist größer und verteilter als bei einem Wohnhaus. Bei der Begehung gehen wir jede Fläche einzeln durch und legen fest, bis wann sie fertig sein soll.

Typische Flächen und Zeiten bei Gewerbeobjekten
FlächeWer gibt die Zeit vorÜbliche Planung
Öffentlicher Gehweg vor dem GrundstückStraßenreinigungsgesetz, § 3bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, bei Bedarf früher
Zugang zu MüllbehälternBSR-Vorgabe für die Abfuhrbis 6 Uhr, mindestens in Behälterbreite
Lieferzone und RampeIhre Anlieferzeitenvor dem ersten Lieferfenster
Eingang, Stufen, Rampe für RollstühleIhre Öffnungszeitvor Öffnung, bei Schneefall tagsüber nachräumen
Kundenparkplatz und FahrgassenIhre ÖffnungszeitFahrgassen und Wege zum Eingang zuerst, Stellplätze danach
BehindertenstellplätzeIhre Öffnungszeitvorrangig, mit freiem Weg zum Eingang
Notausgänge und FluchtwegeIhre betriebliche Organisationim selben Durchgang wie der Haupteingang

Praxen, Läden und Gastronomie haben unterschiedliche Engpässe

Die Abläufe unterscheiden sich je nach Betrieb stärker als die Flächen. Diese Punkte klären wir je Branche vorab:

Arztpraxen und Therapie
Patienten mit Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen. Eingang und Rampe haben Vorrang, und an Tagen mit überfrierender Nässe ist ein zweiter Durchgang vor der Nachmittagssprechstunde sinnvoll.
Einzelhandel
Öffnung oft erst um 9 oder 10 Uhr, Anlieferung aber früh. Wir räumen zuerst die Lieferzone und den Gehweg, den Kundenbereich vor Ladenöffnung.
Gastronomie und Bäckereien
Sehr frühe Anlieferung, dazu Außenflächen, die im Winter ungenutzt sind. Hier wird gezielt nur geräumt, was tatsächlich begangen wird.
Büros und Kanzleien
Meist ein Eingang und wenige Stellplätze. Wichtig ist der Weg von der Haltestelle oder vom Parkplatz zur Tür.
Lager und Gewerbehöfe
Große Fahrflächen, Lkw-Verkehr, Rampen. Hier vereinbaren wir, welche Flächen von Hand und welche maschinell geräumt werden und wo der Schnee hin darf.

Wohin mit dem Schnee, und warum kein Salz auf dem Parkplatz

Der Schnee vom öffentlichen Gehweg gehört an den fahrbahnseitigen Rand. § 3 Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes verbietet, ihn in Rinnsteinen und auf Gullys abzulegen, und vor Ein- und Ausfahrten, an Haltestellen, auf Radwegen und im Bereich gekennzeichneter Behindertenparkplätze darf er gar nicht angehäuft werden. Für einen Laden mit eigener Einfahrt heißt das: Der Schnee vom Gehweg darf nicht einfach vor die eigene Zufahrt geschoben werden.

Auf dem eigenen Parkplatz ist die Ablagerung Ihre Entscheidung, kostet aber Stellplätze. Wir legen bei der Begehung eine Fläche fest, auf der Schnee gesammelt wird, möglichst dort, wo er beim Tauen nicht über die Fahrgasse läuft und überfriert.

Beim Streumittel gibt es in Berlin keinen Spielraum. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick weist ausdrücklich darauf hin, dass Streusalz und andere Auftaumittel auch auf Privatgrundstücken verboten sind. Wir arbeiten deshalb auch auf Kundenparkplätzen mit Splitt, Sand oder Granulat. Wichtig für Sie: Abstumpfende Mittel werden in den Eingang getragen, eine Schmutzfangmatte im Windfang spart Reinigungsaufwand.

So richten wir den Winterdienst für Ihren Betrieb ein

Bei Gewerbe beginnt die Planung mit Ihren Zeiten, nicht mit den Flächen. Der Ablauf bis zum ersten Einsatz:

  1. 1

    Zeiten erfassen

    Öffnungszeiten, Lieferfenster, Schichtbeginn und Tage mit Wochenendbetrieb.

  2. 2

    Begehung vor Ort

    Wir gehen alle Flächen ab und markieren im Lageplan Eingänge, Rampen, Stellplätze, Müllstand und die Fläche für Schneeablage.

  3. 3

    Reihenfolge festlegen

    Was zuerst fertig sein muss, steht schriftlich fest. Bei starkem Schneefall wird nach dieser Liste gearbeitet.

  4. 4

    Zugang und Streugut

    Schlüssel für Tor oder Hof, Lagerplatz für Streugut auf dem Gelände. Eine Kiste vor Ort spart Fahrten und erlaubt schnelles Nachstreuen.

  5. 5

    Festpreis und Saisonstart

    Sie erhalten einen Festpreis für die Saison. Ab dem vereinbarten Datum ist Ihr Objekt in der Tour.

  6. 6

    Rückmeldung

    Nach Einsätzen erhalten Sie auf Wunsch eine kurze Nachricht, dazu das Protokoll mit Uhrzeiten für Ihre Unterlagen.

Mieter oder Vermieter: wer beauftragt bei Gewerbeflächen?

Das hängt am Mietvertrag. Nach dem Gesetz ist zunächst der Eigentümer verpflichtet, die BSR nennt aber ausdrücklich auch private und gewerbliche Mieter, wenn ihnen der Winterdienst im Mietvertrag übertragen wurde. In Gewerbemietverträgen ist das häufig der Fall, gerade bei Ladenflächen im Erdgeschoss.

Bei mehreren Mietern an einem Gebäude lohnt sich eine gemeinsame Lösung. Wenn jeder Laden einen eigenen Dienst beauftragt, entstehen Lücken zwischen den Fronten und Streit darüber, wer den Eingangsbereich räumt. Wir können für alle Mieter einer Ladenzeile oder für den Vermieter des ganzen Hauses arbeiten, mit getrennten Rechnungen je Auftraggeber. Wer im Einzelfall verpflichtet ist, prüfen Sie anhand Ihres Mietvertrags oder mit Ihrem Anwalt.

FAQ

Häufige Fragen: Für Gewerbe und Praxen

Ja, die Räumzeit richtet sich nach Ihrem Betrieb. Wir legen bei der Besichtigung fest, welche Flächen bis wann fertig sein müssen, und planen Ihr Objekt entsprechend früh in die Tour.

Ja. Zuerst die Fahrgassen und die Wege zum Eingang, danach die Stellplätze. Wo der Schnee abgelegt wird, legen wir vorab fest, damit er beim Tauen nicht über die Fahrflächen läuft und dort überfriert.

In Berlin nicht. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass Streusalz und andere Auftaumittel auch auf Privatgrundstücken verboten sind. Wir verwenden Splitt, Sand oder Granulat.

Grundsätzlich der Eigentümer. Die Pflicht kann aber im Mietvertrag auf gewerbliche Mieter übertragen sein, darauf weist auch die BSR hin. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, im Zweifel mit Ihrem Anwalt.

Die planen wir nach Ihrem ersten Lieferfenster. Rampen und Lieferzonen sind bei Glätte besonders kritisch, weil dort mit Last gegangen wird, deshalb stehen sie bei frühen Anlieferungen oft ganz vorn in der Reihenfolge.

Ja, bei anhaltendem Schneefall oder wechselnder Witterung fahren wir nach. Wie oft das an Ihrem Objekt nötig ist, hängt vom Publikumsverkehr ab und wird im Vertrag festgehalten.

Ja, das ist oft die sauberste Lösung, weil keine Lücken zwischen den Fronten entstehen. Wir arbeiten dann für alle beteiligten Mieter oder für den Vermieter und rechnen auf Wunsch getrennt je Auftraggeber ab.

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