Abbruch, Rückbau, Teilabriss, Entkernung
Die vier Begriffe werden durcheinander verwendet, meinen aber verschiedene Dinge, und davon hängen Aufwand, Genehmigung und Preis ab.
- Abbruch
- Das vollständige Beseitigen einer baulichen Anlage. In Berlin auch der Begriff, unter dem die Bauaufsicht das Verfahren führt.
- Rückbau
- Zerlegen statt Zertrümmern, mit dem Ziel, Materialien getrennt zu erfassen und verwerten zu können. Bei den heutigen Entsorgungskosten fast immer die günstigere Variante.
- Teilabriss
- Einzelne Wände, ein Anbau, eine Garage, ein Schornstein. Hier ist die Statik die eigentliche Frage, nicht die Abrissarbeit selbst.
- Entkernung
- Das Gebäude bleibt stehen, alles Nichttragende kommt raus: Estrich, Trockenbau, Installationen, Bodenbeläge, Türen. Typisch vor einer Sanierung.
