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Stein Hausmeisterservice
Leistung

Abrissarbeiten & Rückbau in Berlin

Vom Teilabriss bis zur kompletten Entkernung: Wir führen Abrissarbeiten sicher, effizient und umweltbewusst aus, inklusive fachgerechter Entsorgung des Bauschutts.

Bei Abbrucharbeiten entscheidet sich der Preis selten am Abreißen. Er entscheidet sich daran, wie gut die Materialien getrennt werden, wie das Grundstück erreichbar ist und ob die Genehmigungsfrage rechtzeitig geklärt wurde.

Wir sehen uns das Objekt vorher an, klären den Ablauf und sagen Ihnen, was verfahrensfrei ist und wo eine Anzeige oder Genehmigung nötig wird. Danach bekommen Sie einen Festpreis, keine Schätzung.

Ausgeführt werden Teilabriss, Entkernung und Rückbau für private Auftraggeber, Hausverwaltungen, Handwerksbetriebe und Gewerbe in Berlin und im näheren Brandenburger Umland.

  • Rückbau
  • Teilabriss
  • Entkernung
  • Entsorgung

Abbruch, Rückbau, Teilabriss, Entkernung

Die vier Begriffe werden durcheinander verwendet, meinen aber verschiedene Dinge, und davon hängen Aufwand, Genehmigung und Preis ab.

Abbruch
Das vollständige Beseitigen einer baulichen Anlage. In Berlin auch der Begriff, unter dem die Bauaufsicht das Verfahren führt.
Rückbau
Zerlegen statt Zertrümmern, mit dem Ziel, Materialien getrennt zu erfassen und verwerten zu können. Bei den heutigen Entsorgungskosten fast immer die günstigere Variante.
Teilabriss
Einzelne Wände, ein Anbau, eine Garage, ein Schornstein. Hier ist die Statik die eigentliche Frage, nicht die Abrissarbeit selbst.
Entkernung
Das Gebäude bleibt stehen, alles Nichttragende kommt raus: Estrich, Trockenbau, Installationen, Bodenbeläge, Türen. Typisch vor einer Sanierung.

Wann Sie eine Anzeige oder eine Genehmigung brauchen

Das ist der Punkt, an dem Projekte am häufigsten hängen bleiben, deshalb hier die Grundzüge für Berlin. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Bezirksamts, nicht diese Seite.

Verfahrensfrei
Die Beseitigung der in § 61 Absatz 1 BauO Bln genannten Anlagen, freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie anderer Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 10 Meter Höhe. Für Wohngebäude gilt diese Freistellung nicht.
Anzeigepflichtig
Alles Übrige ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen. Einen Monat, nicht eine Woche. Wer das übersieht, verliert vier Wochen im Bauzeitenplan.
Wohnraum
Für den Abriss von Wohnraum ist zusätzlich eine Genehmigung der Wohnungsaufsicht nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz nötig. Das ist ein eigenes Verfahren und wird regelmäßig vergessen.
Angebaute Gebäude
Ist das Gebäude nicht freistehend, muss die Standsicherheit der angebauten Nachbargebäude von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit beurteilt und die Ausführung überwacht werden.

Wo unsere Arbeit aufhört

Wir sagen das lieber vorher als mitten im Projekt: Asbest, künstliche Mineralfasern und andere Gebäudeschadstoffe sanieren wir nicht. Dafür braucht es einen Fachbetrieb mit der entsprechenden Sachkunde, und das ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Anforderung des Arbeitsschutzes.

In Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen, etwa in Bodenklebern, Fliesenklebern, Spachtelmassen und Dämmungen. Wenn bei der Besichtigung ein Verdacht besteht, sagen wir das und empfehlen eine Untersuchung, bevor irgendjemand anfängt.

Ebenso außerhalb unseres Programms: statische Nachweise, Sprengungen und Arbeiten, die eine Hubarbeitsbühne oder Seilzugang erfordern.

Was den Preis bestimmt

Bei Abbrucharbeiten macht die Entsorgung oft den größeren Teil der Rechnung aus, nicht das Abreißen. Deshalb lohnt sich der sauber getrennte Rückbau, auch wenn er in der Ausführung länger dauert.

Zugang und Platz
Kann ein Container direkt vors Haus, gibt es eine Hofzufahrt, muss über Treppen abtransportiert werden. Das ist der größte Einzelfaktor.
Material und Trennung
Sauber getrennter Bauschutt, Holz, Metall und Mischabfall werden sehr unterschiedlich abgerechnet. Mischabfall ist mit Abstand am teuersten.
Menge
Bei Entkernungen zählt weniger die Fläche als die Ausstattungstiefe. Ein leergeräumtes Ladenlokal ist etwas anderes als eine voll ausgebaute Altbauwohnung.
Statik
Bei Teilabriss und tragenden Bauteilen kommt der Nachweis dazu, den ein Nachweisberechtigter erbringt.
Termindruck
Ein Abbruch mit Vorlauf lässt sich mit anderen Aufträgen und Containerfahrten koordinieren, ein Notfall nicht.
Halteverbot
In Innenstadtlagen für Container und Fahrzeuge meist erforderlich. Wir beantragen es und weisen die Kosten aus.

Entsorgung und Nachweise

Anfallende Materialien trennen wir vor Ort und entsorgen sie sortenrein: Bauschutt, Holz, Metall, Gips und Restmüll getrennt. Das senkt die Entsorgungskosten und ist ohnehin die Vorgabe.

Auf Wunsch bekommen Sie die Entsorgungsnachweise, für Verwaltungen und gewerbliche Auftraggeber gehören sie oft zur Abnahme dazu. Wenn nach dem Abbruch noch die Bauendreinigung ansteht, übernehmen wir die gleich mit, dann läuft alles über einen Ansprechpartner.

FAQ

Fragen zu Abrissarbeiten

Den größeren Teil macht meist die Entsorgung aus, nicht das Abreißen. Entscheidend sind der Zugang, die Trennbarkeit der Materialien, die Menge und ob Statik dazukommt. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreis-Angebot statt einer Schätzung am Telefon.

In Berlin ist die Beseitigung der in § 61 Absatz 1 BauO Bln genannten Anlagen, freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie anderer Anlagen bis 10 Meter Höhe verfahrensfrei, für Wohngebäude gilt das nicht. Alles Übrige ist mindestens einen Monat vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Bezirksamts.

Dafür ist zusätzlich eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz nötig, ein eigenes Verfahren bei der Wohnungsaufsicht. Das wird häufig übersehen und kostet dann Zeit.

Abbruch meint das vollständige Beseitigen, Rückbau das Zerlegen mit dem Ziel, Materialien getrennt zu erfassen. Rückbau dauert länger, ist wegen der Entsorgungskosten aber oft die günstigere Variante.

Nein. Asbest, künstliche Mineralfasern und andere Gebäudeschadstoffe gehören in die Hand eines Fachbetriebs mit entsprechender Sachkunde. Bei Gebäuden von vor 1993 weisen wir bei der Besichtigung auf einen Verdacht hin und empfehlen eine Untersuchung, bevor angefangen wird.

Ja, das ist einer der häufigsten Aufträge. Estrich, Trockenbau, Bodenbeläge, Türen und nichttragende Wände raus, das Gebäude bleibt stehen. Anschließend auf Wunsch direkt die Bauendreinigung.

Da braucht es einen statischen Nachweis, den ein Nachweisberechtigter erbringt. Bei nicht freistehenden Gebäuden muss zusätzlich die Standsicherheit der angebauten Nachbargebäude beurteilt und die Ausführung überwacht werden. Statik erbringen wir nicht selbst.

Ja, sortenrein getrennt nach Bauschutt, Holz, Metall, Gips und Restmüll. Auf Wunsch bekommen Sie die Entsorgungsnachweise.

Ja, in Innenstadtlagen ist das meist nötig. Wir beantragen die Zone und weisen die Kosten offen im Angebot aus.

Ja, wir arbeiten versichert und nach den geltenden Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften.

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