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Entrümpelung

Geschäftsauflösung und Gewerbeentrümpelung in Berlin

Wer ein Geschäft aufgibt, umzieht oder verkleinert, hat mit der Räumung meist am wenigsten Zeit. Parallel laufen Kündigungen, Kundengespräche und die Übergabe an den Vermieter. Wir räumen Büros, Läden, Praxen und Lager so, dass der Betrieb so lange wie möglich weiterlaufen kann und die Fläche zum vereinbarten Termin leer ist.

Leere, besenrein übergebene Altbauwohnung in Berlin mit Dielenboden, Umzugskartons und Besen
Für wen
Selbstständige, Praxen, Händler, Unternehmen, Insolvenz�verwalter
Dauer
meist ein bis drei Tage, je nach Fläche und Inventar
Umfang
Mobiliar, Einbauten, Technik, Akten, Lagerbestand

Im Einsatz in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

Welche Gewerbeflächen räumen wir?

Wir räumen alle Gewerbeflächen, die sich mit Fahrzeug und Muskelkraft leeren lassen. Was sie unterscheidet, ist vor allem das Inventar.

Büros
Schreibtische, Rollcontainer, Aktenschränke, Trennwände, Teeküche. Dazu Rechner, Drucker und Kabel, die getrennt erfasst werden müssen.
Ladengeschäfte
Regale, Theken, Warenträger, Lagerreste und Werbetechnik. Oft muss die Ladenfläche wieder in den Ursprungszustand.
Praxen
Mobiliar aus Wartezimmer und Behandlungsräumen sowie Patientenakten, die nur nach Ihrer Weisung angefasst werden. Medizingeräte und Medikamente klären wir vorher mit Ihnen.
Lager und Werkstätten
Regalsysteme, Restbestände, Paletten, Werkzeug und Maschinen, soweit sie ohne Spezialgerät bewegt werden können.

Akten und Datenträger: was vor der Räumung geklärt sein muss

Bevor ein Aktenordner das Haus verlässt, muss feststehen, was aufbewahrt werden muss und was vernichtet werden darf. Kaufleute müssen nach § 257 HGB Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und Handelsbriefe sechs Jahre aufbewahren. Welche Unterlagen das bei Ihnen konkret betrifft, klärt Ihr Steuerberater.

Was aufbewahrt werden muss, packen wir in Kartons, beschriften sie nach Ihrer Vorgabe und bringen sie an den Ort, den Sie bestimmen. Für Unterlagen, die vernichtet werden sollen, arbeiten wir auf Wunsch mit einem zertifizierten Entsorger zusammen, der Akten und Datenträger nach DIN 66399 vernichtet und die Vernichtung bescheinigt.

Bei Rechnern, Festplatten, Telefonen und Kopierern mit Speicher gilt: Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten sind nach § 19a ElektroG die Endnutzer selbst verantwortlich. Lassen Sie die Geräte vorher von Ihrer IT löschen oder die Datenträger über den zertifizierten Entsorger vernichten, bevor sie in die Elektroaltgeräte gehen.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Aufbewahrungspflichten und Datenschutz klären Sie bitte mit Steuerberater und Datenschutzbeauftragtem.

Was passiert mit dem Inventar?

Nicht alles aus einer Geschäftsauflösung ist Abfall. Was wir mit den einzelnen Gruppen machen, legen wir im Angebot fest.

Was bleibt, was geht bei der Geschäftsauflösung
KategorieWas damit passiert
Gut erhaltenes BüromobiliarNach Absprache Weitergabe oder Verwertung, wird im Angebot berücksichtigt
Akten mit AufbewahrungspflichtVerpackt, beschriftet und an Ihren Lagerort gebracht
Akten zur VernichtungAuf Wunsch über zertifizierten Entsorger nach DIN 66399 mit Nachweis
Rechner, Drucker, TelefoneNach Datenlöschung als Elektroaltgeräte getrennt erfasst, Batterien entnommen
Lagerreste und WareNach Ihrer Entscheidung abholen lassen, verwerten oder entsorgen
Einbauten und TrennwändeRückbau nach Absprache mit dem Vermieter
Verschlissenes MobiliarGetrennt nach Holz, Metall und Sperrmüll entsorgt

Können Sie außerhalb der Öffnungszeiten räumen?

Ja. Nach Absprache räumen wir abends, früh morgens oder am Wochenende, damit Ihr Betrieb bis zum letzten Tag geöffnet bleiben kann und Kunden oder Patienten nichts von der Räumung mitbekommen.

Bei Praxen und Büros in Wohnhäusern stimmen wir die Zeiten mit der Hausverwaltung ab, damit Ruhezeiten im Haus eingehalten werden. Bei Läden in Geschäftsstraßen ist oft der frühe Morgen günstig, weil dann vor der Tür noch Platz zum Laden ist. Wo das nicht reicht, kümmern wir uns auf Wunsch um ein Haltverbot.

Was bestimmt den Aufwand bei einer Gewerbeentrümpelung?

Bei Gewerbeflächen hängt der Aufwand stark an Einbauten und Akten, weniger an der Quadratmeterzahl.

Aufwandsfaktoren bei der Geschäftsauflösung
FaktorWarum er zähltTipp
AktenGetrennt nach Aufbewahren und Vernichten, verpackt und beschriftetVorher mit dem Steuerberater eine Liste machen
TechnikDatenträger müssen vor der Entsorgung gelöscht oder vernichtet seinIT rechtzeitig einplanen
EinbautenTheken, Trennwände und Regalsysteme müssen demontiert werdenMietvertrag auf Rückbaupflichten prüfen
ArbeitszeitAbend- oder Wochenendeinsätze sind anders zu planenZeitfenster bei der Anfrage nennen
ZugangLastenaufzug, Ladezone, HofzufahrtHausverwaltung und Nachbarbetriebe informieren

Ablauf bis zur Übergabe an den Vermieter

Gewerbemietverträge enthalten oft eigene Regeln zur Rückgabe, etwa den Rückbau von Einbauten oder die Wiederherstellung des Ursprungszustands. Legen Sie uns die entsprechende Klausel vor, dann planen wir genau das ein.

Sinnvoll ist eine Vorbegehung mit dem Vermieter oder dessen Verwaltung, bevor wir anfangen. Dabei lässt sich festhalten, welche Einbauten bleiben dürfen, etwa eine Teeküche oder Beleuchtung, die der Nachmieter übernehmen möchte, und was zwingend raus muss. Wer das erst bei der Schlüsselübergabe klärt, riskiert, dass eine Theke oder Trennwand nachträglich entfernt werden muss und die Fläche nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden kann.

  1. 1

    Besichtigung

    Wir sehen uns Fläche, Inventar, Einbauten und Zugang an und klären, welche Akten bleiben müssen.

  2. 2

    Festpreis-Angebot

    Mit Umfang, Zeitfenster, Rückbau nach Absprache und Übergabezustand.

  3. 3

    Akten und Technik zuerst

    Aufbewahrungspflichtige Akten verpacken, Datenträger an den zertifizierten Entsorger übergeben, Geräte zur Löschung freigeben.

  4. 4

    Räumen und Rückbau

    Mobiliar, Lagerreste und Einbauten raus, Trennung nach Stoffgruppen, Rückbau nach Vereinbarung.

  5. 5

    Besenreine Übergabe

    Die Fläche wird besenrein übergeben, auf Wunsch mit Endreinigung.

  6. 6

    Nachweise

    Entsorgungs- und Vernichtungsnachweise erhalten Sie auf Wunsch für Ihre Unterlagen.

FAQ

Häufige Fragen: Geschäftsauflösung

Die vollständige Räumung einer Gewerbefläche: Mobiliar, Technik, Akten, Lagerbestand und auf Wunsch der Rückbau von Einbauten. Am Ende steht eine besenreine Fläche, die an den Vermieter übergeben werden kann.

Auf Wunsch arbeiten wir mit einem zertifizierten Entsorger zusammen, der Akten und Datenträger nach DIN 66399 vernichtet und einen Nachweis ausstellt. Welche Unterlagen noch aufbewahrt werden müssen, klären Sie vorher mit Ihrem Steuerberater.

Nach § 19a ElektroG sind die Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten verantwortlich. Lassen Sie Rechner und Festplatten vorher löschen oder die Datenträger über den zertifizierten Entsorger vernichten.

Für Kaufleute nennt § 257 HGB zehn Jahre für Handelsbücher und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für Handelsbriefe. Welche Unterlagen bei Ihnen darunter fallen, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.

Ja, nach Absprache. So kann Ihr Geschäft oder Ihre Praxis bis zum letzten Tag geöffnet bleiben. In Wohnhäusern stimmen wir die Zeiten mit der Hausverwaltung ab.

Ja, nach Absprache und soweit es sich um Einbauten handelt, die ohne Eingriff in die Bausubstanz demontiert werden können. Größere Rückbauten können wir über unsere Abrissarbeiten mit abwickeln.

Was sich weitergeben oder verwerten lässt, berücksichtigen wir nach Absprache im Angebot. Was nicht mehr brauchbar ist, wird nach Holz, Metall und Sperrmüll getrennt entsorgt.

Ja. Wichtig ist nur, dass vorher feststeht, wer über das Inventar verfügen darf und was davon erhalten bleiben muss. Dann räumen wir nach dieser Vorgabe.

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