Als Eigentümer sind Sie Anlieger
In Berlin trifft die Räumpflicht auf dem Gehweg den Anlieger, und Anlieger ist nach § 5 des Straßenreinigungsgesetzes der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Hat jemand anderes ein Erbbaurecht, einen Nießbrauch oder ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht, ist auch er Anlieger.
Viele Hauseigentümer verwechseln das mit der Straßenreinigung durch die BSR. Die BSR fährt die Fahrbahnen ab und kümmert sich um bestimmte Flächen wie Haltestellenbereiche. Den Gehweg vor Ihrem Haus müssen Sie selbst freihalten oder freihalten lassen.

