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Winterdienst

Winterdienst für Eigentümer und Einfamilienhäuser in Berlin und Umland

Als Eigentümer eines Hauses sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Grundstück zuständig, auch wenn Sie im Urlaub sind, krank werden oder früh zur Arbeit müssen. Wir übernehmen das Räumen und Streuen über die Saison, in Berlin nach dem Straßenreinigungsgesetz und im Umland nach der Satzung Ihrer Gemeinde.

Geräumter und gestreuter Gehweg vor einem Berliner Altbau am frühen Wintermorgen, Schneeschaufel und Streugut am Zaun
Für wen
Eigentümer von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern, Erbbauberechtigte
Turnus
Saisonvertrag, Einsätze nach Wetterlage
Umfang
Gehweg vor dem Grundstück, Einfahrt, Weg zur Haustür, Mülltonnenzugang

Im Einsatz in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

Als Eigentümer sind Sie Anlieger

In Berlin trifft die Räumpflicht auf dem Gehweg den Anlieger, und Anlieger ist nach § 5 des Straßenreinigungsgesetzes der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Hat jemand anderes ein Erbbaurecht, einen Nießbrauch oder ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht, ist auch er Anlieger.

Viele Hauseigentümer verwechseln das mit der Straßenreinigung durch die BSR. Die BSR fährt die Fahrbahnen ab und kümmert sich um bestimmte Flächen wie Haltestellenbereiche. Den Gehweg vor Ihrem Haus müssen Sie selbst freihalten oder freihalten lassen.

Eckgrundstücke und Durchgangsgrundstücke haben mehr Fläche

Wie viel Sie räumen müssen, hängt an der Lage Ihres Grundstücks. Das Gesetz spricht von zugeordneten Gehwegen und zählt dazu ausdrücklich auch die Gehwegabschnitte im Bereich von Eckabstumpfungen. Wer an einer Ecke wohnt, räumt also beide Fronten und die Rundung dazwischen.

Was je nach Grundstückslage zu räumen ist (Berlin)
Lage des GrundstücksZu räumenWorauf achten
MittelgrundstückGehweg auf ganzer GrundstücksbreiteÜbergang zu den Nachbarn, damit keine Eiskante entsteht
EckgrundstückBeide Gehwegfronten einschließlich der EckeAn Kreuzungen und Überwegen den Zugang zur Fahrbahn freihalten
Grundstück an zwei StraßenGehweg an jeder angrenzenden StraßeDie Straßen können unterschiedliche Reinigungsklassen und damit Breiten haben
Grünstreifen zwischen Gehweg und ZaunTrotzdem der GehwegEin Streifen ohne eigene Nutzung ändert an der Zuordnung nichts
Straße ohne abgegrenzten GehwegDer Teil, den Fußgänger vorrangig nutzenHäufig in Siedlungsstraßen am Stadtrand
Hydrant oder Briefkasten vor dem HausFreimachen von Schnee und EisDas Gesetz nennt Hydranten und Briefkästen ausdrücklich

Die Zuordnung im Einzelfall, etwa bei Pfeifenstielgrundstücken in zweiter Reihe, klärt das zuständige Bezirksamt.

Urlaub, Krankheit, Wochenendhaus: die Pflicht macht keine Pause

Wer nicht selbst räumen kann, muss jemanden beauftragen. § 6 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes verlangt, dass Anlieger unverzüglich eine geeignete Person mit dem Winterdienst beauftragen, wenn sie die Pflicht nicht selbst erfüllen. Eine Reise über Weihnachten oder ein Krankenhausaufenthalt im Februar ist also kein Grund, warum der Gehweg glatt bleiben darf.

Nachbarschaftshilfe funktioniert, solange der Nachbar verlässlich da ist und morgens Zeit hat. Problematisch wird es, wenn er selbst verreist oder krank wird und niemand Bescheid weiß. Ein Saisonvertrag nimmt diese Unsicherheit heraus, weil die Leistung unabhängig davon erbracht wird, ob Sie zu Hause sind.

Wenn Sie nur einen Teil des Winters fehlen, lässt sich auch das abbilden. Wir sprechen offen darüber, was dann sinnvoll ist und was nicht, denn die Tour muss trotzdem für Ihr Haus eingeplant sein.

Ältere Eigentümer: wann das Land einspringt und wann nicht

Das Land Berlin übernimmt die Räumpflicht nur in engen Ausnahmefällen. § 6 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes sieht das auf Antrag vor, wenn ein Anlieger körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Pflicht zu erfüllen, und zwar für die Dauer dieser Leistungsunfähigkeit. Die Arbeit erledigt dann die BSR. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft das Bezirksamt.

Für die meisten älteren Eigentümer greift diese Regel nicht, weil sie zwar nicht mehr schippen können oder sollen, aber wirtschaftlich in der Lage sind, jemanden zu beauftragen. Dann ist ein Winterdienstvertrag der übliche Weg. Häufig regeln das auch Angehörige, die nicht in der Nähe wohnen: Sie schließen den Vertrag ab, wir räumen vor Ort und melden uns bei Besonderheiten bei der Person, die Sie benennen.

So läuft der Winterdienst für ein Einfamilienhaus ab

Bei einem einzelnen Haus ist der Aufwand für Sie gering. Diese Schritte gehen wir gemeinsam durch:

  1. 1

    Anruf oder Nachricht

    Sie nennen Adresse und Lage des Grundstücks, ob Eckgrundstück, Einfahrt und gewünschte Flächen.

  2. 2

    Kurze Besichtigung

    Wir sehen uns Gehweg, Einfahrt und Hauszugang an und klären, wo Streugut stehen kann.

  3. 3

    Festpreis für die Saison

    Sie erhalten ein Angebot für die ganze Saison, unabhängig davon, wie oft es schneit.

  4. 4

    Kontaktperson festlegen

    Wen wir anrufen, wenn das Tor klemmt oder ein Auto die Einfahrt blockiert, etwa Sie selbst oder ein Angehöriger.

  5. 5

    Einsätze und Protokoll

    Wir räumen und streuen nach Wetterlage und halten jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. Das Protokoll bekommen Sie auf Wunsch.

Berlin oder Umland: welche Regeln gelten bei Ihnen?

Wer in Falkensee, Teltow, Kleinmachnow, Hoppegarten oder einer anderen Brandenburger Gemeinde wohnt, für den gilt das Berliner Gesetz nicht. Nach § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes sind dort zunächst die Gemeinden für Reinigung und Winterdienst zuständig, sie können die Pflicht aber per Satzung ganz oder teilweise den Grundstückseigentümern auferlegen. Auch die Art des Streuens auf Gehwegen dürfen sie per Satzung regeln.

Deshalb lohnt vor dem ersten Winter im neuen Haus ein Blick in die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Darauf sollten Sie achten:

Räumzeiten
Viele Satzungen legen Uhrzeiten für werktags und sonntags fest, die von Berlin abweichen können.
Räumbreite
Steht in der Satzung, manchmal mit Unterschieden je nach Straße.
Streumittel
Ob und in welchen Fällen Salz erlaubt ist, entscheidet die Gemeinde.
Fahrbahn
In manchen Satzungen gehört bei Straßen ohne Gehweg ein Streifen der Fahrbahn zur Pflicht des Eigentümers.

Was Sie selbst vor dem Winter vorbereiten können

Ein paar Handgriffe im Herbst machen den Winterdienst zuverlässiger und schonen Ihre Flächen:

Hausnummer und Zugang
Gut sichtbare Hausnummer, Gartentor, das sich auch bei Frost öffnen lässt, Schlüssel für die Pforte, falls nötig.
Hindernisse
Pflanzkübel und Deko vom Gehwegrand nehmen, Mülltonnen an einem festen Platz abstellen, damit sie nicht unter Schnee verschwinden.
Empfindliche Beläge
Naturstein, Holzstufen oder frisch gepflasterte Einfahrten vorab nennen, damit wir das passende Werkzeug wählen.
Dachlawinen und Fallrohre
Wo Schmelzwasser aus dem Fallrohr über den Weg läuft, entsteht immer wieder Glatteis. Diese Stellen markieren wir bei der Besichtigung.
FAQ

Häufige Fragen: Für Eigentümer und Einfamilienhäuser

Sie müssen dafür sorgen, dass er geräumt wird. Nach dem Straßenreinigungsgesetz sind Eigentümer als Anlieger für den Gehweg vor ihrem Grundstück zuständig. Sie können die Arbeit einem Dienstleister übertragen, bleiben aber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

Die Pflicht besteht weiter. § 6 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes verlangt, unverzüglich eine geeignete Person zu beauftragen, wenn Sie selbst nicht räumen. Ein Saisonvertrag deckt Abwesenheiten automatisch ab.

Ja. Das Gesetz rechnet die Gehwegabschnitte im Bereich von Eckabstumpfungen zu den zugeordneten Gehwegen. Sie räumen also beide Fronten einschließlich der Ecke, und die Breite kann je nach Straße unterschiedlich sein.

Nur auf Antrag und nur, wenn der Anlieger körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Pflicht zu erfüllen. So regelt es § 6 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes. Ob das zutrifft, entscheidet das Bezirksamt.

Ja. Wer den Vertrag abschließt, legen Sie fest, ebenso die Kontaktperson für Rückfragen. Wir räumen vor Ort und melden uns bei Besonderheiten bei der Person, die Sie benennen.

Oft ja. Dort regelt jede Gemeinde die Pflichten der Eigentümer per Satzung auf Grundlage von § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes. Fristen, Breiten und erlaubte Streumittel stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Ja, wenn Sie das möchten. Diese Flächen liegen auf Ihrem Grundstück und gehören nicht zur gesetzlichen Gehwegpflicht, sind aber oft die Stellen, an denen Sie selbst oder Besucher ausrutschen.

Das hängt davon ab, wie verlässlich Sie selbst früh morgens räumen können. Wer regelmäßig früh das Haus verlässt, verreist oder nicht mehr schippen sollte, ist mit einem Saisonvertrag meist besser aufgestellt. Den Preis erfahren Sie nach einer kurzen Besichtigung.

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