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Stein Hausmeisterservice
Leistung

Hausmeisterservice in Berlin

Ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie: Wir übernehmen Objektkontrollen, Kleinreparaturen, technische Rundgänge und die laufende Betreuung, schnell, zuverlässig und flexibel.

Frisch gereinigter Hauseingang eines Berliner Altbaus mit Terrazzoboden und Holztreppe

Ein Hausmeisterservice wird selten wegen einer einzelnen Reparatur gewechselt. Gewechselt wird, weil niemand ans Telefon geht, wenn etwas liegen bleibt, oder weil nach drei Monaten keiner mehr weiß, was eigentlich vereinbart war.

Wir arbeiten deshalb mit einem schriftlichen Leistungsverzeichnis, festen Terminen und einer Person, die Ihr Objekt kennt. Kontrollgänge werden dokumentiert, damit Sie im Zweifel etwas in der Hand haben.

Betreut werden einzelne Häuser ebenso wie ganze Bestände von Verwaltungen und Genossenschaften, dazu Gewerbeobjekte, in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

  • Objektkontrollen
  • Kleinreparaturen
  • Betreuung von Immobilien
  • Technische Rundgänge

Was ein Hausmeisterservice übernimmt, und was nicht

Der Begriff ist unscharf, und daraus entstehen die meisten Enttäuschungen. Ein Hausmeisterservice hält ein Objekt in Betrieb, er ersetzt keinen Fachhandwerker. Deshalb sagen wir vorher, wo die Grenze verläuft.

Kontrollgänge
Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle von Treppenhaus, Keller, Dach, Außenanlagen, Beleuchtung und Zugängen. Was auffällt, wird gemeldet, nicht ignoriert.
Kleinreparaturen
Lampen und Leuchtmittel, Türschließer, Schlösser und Beschläge, Silikonfugen, verstopfte Abläufe, klemmende Fenster, kleine Schäden an Zäunen und Toren.
Mülltonnen und Standplätze
Herausstellen und Zurückstellen zum Abfuhrtag, Sauberhalten des Standplatzes. Der häufigste Streitpunkt in Mehrparteienhäusern.
Ansprechpartner vor Ort
Für Mieter, Handwerker, Ablesedienste und die Verwaltung. Termine begleiten, Zugang herstellen, Übergaben protokollieren.
Schlüsselverwaltung
Dokumentierte Übernahme und Übergabe, Begleitung von Handwerkern bei Zutritt zu Gemeinschaftsräumen.
Was wir nicht machen
Arbeiten an Gas-, Elektro- und Heizungsinstallation, alles, was in ein zulassungspflichtiges Handwerk fällt, sowie Statik und Schadstoffsanierung. Da holen wir den Fachbetrieb dazu oder sagen Ihnen, wen Sie brauchen.

Wer macht was: Hausmeister, Fachbetrieb, Hausverwaltung

Der Hausmeister hält das Objekt im Alltag in Betrieb, der Fachbetrieb repariert Technik, die Hausverwaltung entscheidet und rechnet ab. Wenn diese Rollen klar getrennt sind, bleibt nichts liegen und nichts wird doppelt bezahlt.

Typische Aufgaben und wer sie übernimmt
AufgabeHausmeisterserviceFachbetriebHausverwaltung
Defekte TreppenhausbeleuchtungLeuchtmittel tauschen, Defekt meldenFehler an der Elektroinstallation behebenAuftrag freigeben, wenn ein Fachbetrieb nötig ist
Tropfender Wasserhahn, verstopfter AblaufDichtung tauschen, Ablauf reinigenLeitungsschäden und InstallationenKostenübernahme klären
Ausfall der HeizungFeststellen und sofort melden, Zugang herstellenWartung und Reparatur der AnlageFachbetrieb beauftragen, Mieter informieren
Mülltonnen und StandplatzHerausstellen, zurückstellen, Standplatz sauber haltenNicht beteiligtTonnengröße und Abfuhr mit dem Entsorger regeln
Ablesung und HandwerkertermineZugang herstellen, Termin begleiten, Übergabe protokollierenAblesen oder Arbeiten ausführenTermine ankündigen
Schäden am GebäudeBei Kontrollgängen erkennen, dokumentieren, meldenInstandsetzungEntscheidung über Maßnahme und Budget

Für Hausverwaltungen: was umlagefähig ist und was nicht

Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nummer 14 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Die Verordnung schließt aber ausdrücklich aus, was auf Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder Hausverwaltung entfällt.

Dazu kommt eine zweite Regel, die in der Praxis oft übersehen wird: Soweit der Hauswart Arbeiten ausführt, die schon unter die Nummern 2 bis 10 oder 16 fallen, dürfen diese Kosten nicht zusätzlich angesetzt werden. Wer also Gebäudereinigung und Gartenpflege über den Hauswartvertrag laufen lässt und sie gleichzeitig als eigene Positionen abrechnet, rechnet doppelt.

Praktisch heißt das für Sie: Die Rechnung muss trennscharf sein. Wir weisen die Positionen deshalb getrennt aus, damit Ihre Verwaltung die umlagefähigen von den nicht umlagefähigen Anteilen sauber abgrenzen kann. Ob die Umlage im Einzelfall trägt, prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt, das ist keine Auskunft, die wir geben.

Wo die Leistungen in der Betriebskostenverordnung stehen
LeistungPosition nach § 2 BetrKVHinweis
Hauswarttätigkeit, Kontrollgänge, MülltonnenNummer 14, Kosten für den HauswartOhne Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung
Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen reinigenNummer 9, GebäudereinigungNicht zusätzlich unter Nummer 14 ansetzen
Grünanlagen, Zugänge und Zufahrten pflegenNummer 10, GartenpflegeNicht zusätzlich unter Nummer 14 ansetzen
Winterdienst auf dem GehwegNach überwiegender Auffassung Nummer 8, StraßenreinigungWird in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt
KleinreparaturenKeine Betriebskosten nach § 1 Absatz 2 Nummer 2Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, deshalb gesondert ausgewiesen

Kontrollgänge und Verkehrssicherungspflicht

Der eigentliche Wert eines Hausmeisterservice liegt nicht in der einzelnen Reparatur, sondern darin, dass regelmäßig jemand hinschaut. Lose Gehwegplatten, defekte Treppenhausbeleuchtung, ein wackelndes Geländer, eine offen stehende Kellertür: Das sind die Dinge, aus denen später Haftungsfälle werden.

Wir dokumentieren die Kontrollgänge, damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass kontrolliert wurde. Wie beim Winterdienst gilt auch hier: Ein Vertrag überträgt die Ausführung, nicht die Auswahl- und Überwachungspflicht. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen Sicherheit, die er nicht liefern kann.

So beginnt die Betreuung Ihres Objekts

Bis zum ersten regulären Termin vergehen fünf Schritte. Der wichtigste ist die gemeinsame Begehung, weil dort festgelegt wird, was später kontrolliert und abgerechnet wird.

  1. 1

    Anfrage

    Sie nennen uns Adresse, Zahl der Wohneinheiten oder Gewerbeflächen und was bisher gut oder schlecht läuft.

  2. 2

    Begehung

    Wir gehen das Objekt mit Ihnen ab: Treppenhäuser, Keller, Dachboden, Technikräume, Müllstandplatz, Außenanlagen und Zugänge. Bestehende Mängel halten wir fest, damit sie später nicht uns zugeschrieben werden.

  3. 3

    Leistungsverzeichnis und Festpreis

    Sie bekommen ein schriftliches Verzeichnis mit Aufgaben und Turnus und einen Festpreis. Kleinreparaturen werden gesondert ausgewiesen, damit die Abrechnung trennscharf bleibt.

  4. 4

    Übergabe

    Schlüssel, Kontaktliste der Fachbetriebe und Hinweise für Mieter werden dokumentiert übergeben. Auf Wunsch hängen wir einen Aushang mit unserer Erreichbarkeit aus.

  5. 5

    Laufende Betreuung

    Kontrollgänge im vereinbarten Turnus, Meldungen an Ihre Verwaltung und regelmäßige Abstimmung, ob der Umfang noch passt.

Turnus oder Einzeleinsatz, und was das kostet

Die meisten Objekte werden im festen Turnus betreut, üblich sind ein bis zwei Termine pro Woche, bei kleineren Häusern auch 14-täglich. Daneben übernehmen wir einzelne Einsätze, etwa eine Reparatur oder eine Objektübergabe.

Den Preis bestimmen die Anzahl der Wohneinheiten, der Umfang der Gemeinschaftsflächen, ob Außenanlagen und Winterdienst dazugehören, die Häufigkeit der Kontrollgänge und die Erreichbarkeit des Objekts. Einen Stundensatz nennen wir am Telefon nicht, weil er ohne Objektkenntnis nichts aussagt. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein Festpreis-Angebot mit Leistungsverzeichnis.

Wenn Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst ohnehin anfallen, lohnt sich das Bündeln: eine Rechnung, ein Ansprechpartner und keine Abstimmung zwischen mehreren Firmen.

FAQ

Fragen zu Hausmeisterservice

Das hängt an der Zahl der Wohneinheiten, dem Umfang der Gemeinschaftsflächen, der Häufigkeit der Kontrollgänge und daran, ob Außenanlagen, Reinigung und Winterdienst dazugehören. Einen Stundensatz am Telefon nennen wir nicht, weil er ohne Objektkenntnis nichts aussagt. Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis mit Leistungsverzeichnis.

Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Mülltonnen und Standplätze, Ansprechpartner vor Ort für Mieter und Handwerker, Schlüsselverwaltung. Auf Wunsch kommen Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst dazu. Der genaue Umfang steht vor der Unterschrift im Leistungsverzeichnis.

Nur im Rahmen von Kleinreparaturen, etwa Leuchtmittel oder ein verstopfter Ablauf. Arbeiten an Gas-, Elektro- und Heizungsinstallation gehören in ein zulassungspflichtiges Handwerk und macht ein Fachbetrieb. Wir sagen Ihnen, wen Sie dafür brauchen, oder holen ihn dazu.

Hauswartkosten sind nach § 2 Nummer 14 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, ausgenommen sind aber Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung. Außerdem dürfen Arbeiten, die schon unter die Nummern 2 bis 10 oder 16 fallen, nicht doppelt angesetzt werden. Wir weisen die Positionen deshalb getrennt aus.

Beides. Wir betreuen einzelne Häuser ebenso wie größere Wohnanlagen und Gewerbeobjekte, für private Eigentümer, Verwaltungen und Genossenschaften.

Üblich sind ein bis zwei Termine pro Woche, bei kleineren Häusern auch 14-täglich. Der Turnus wird nach der Besichtigung festgelegt und lässt sich anpassen, wenn sich am Objekt etwas ändert.

Ja. Sie landen nicht bei wechselnden Sachbearbeitern, sondern haben eine Person, die Ihr Objekt kennt. Das ist der häufigste Grund, warum Verwaltungen den Anbieter wechseln.

Ja, mit dokumentierter Übernahme und Übergabe. Wir arbeiten versichert.

Ja, in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland. Im Umland bündeln wir Termine nach Ort, damit die Anfahrt nicht in Ihren Preis wandert.

In dringenden Fällen sind Termine oft innerhalb weniger Tage möglich. Bei laufender Betreuung stimmen wir den Start auf Ihren Wunschtermin ab.

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