Wer räumen muss, und bis wann
In Berlin liegt der Winterdienst auf den Gehwegen nicht bei der BSR, sondern nach dem Straßenreinigungsgesetz bei den Anliegern, also bei den Grundstückseigentümern. Die Fristen sind dabei enger, als viele denken:
- Montag bis Samstag
- Fällt Schnee oder entsteht Glätte nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr des Folgetages geräumt und gestreut sein.
- Sonn- und Feiertage
- Hier verschiebt sich die Frist auf 9 Uhr des Folgetages.
- Tagsüber
- Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen.
- Räumbreite
- An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter, an allen übrigen Straßen mindestens 1 Meter. Bei starkem Fußverkehr kann mehr nötig sein.
- Streumittel
- Anlieger dürfen kein Salz und keine anderen Auftaumittel verwenden. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Salz ist der BSR auf bestimmten Strecken vorbehalten.
- Bußgeld
- Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden, bei Personenschäden kommt die zivilrechtliche Haftung dazu.
