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Leistung

Winterdienst in Berlin und Umland

Räum- und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Stellflächen in Berlin und im näheren Brandenburger Umland. Wir übernehmen die Ausführung über die ganze Saison, zum Festpreis und mit dokumentierten Einsätzen.

Der Winterdienst ist die einzige Leistung rund um eine Immobilie, bei der ein einziger versäumter Morgen richtig teuer werden kann. Wer stürzt, hat einen Anspruch, und die Frage ist dann nur, wer haftet.

Wir räumen und streuen im Turnus über die Saison, kontrollieren bei anhaltendem Schneefall nach und dokumentieren die Einsätze. Sie bekommen vorab einen Festpreis für die Saison, nicht eine Abrechnung nach jedem Einsatz.

Betreut werden Wohnhäuser und Bestände von Hausverwaltungen und Genossenschaften, dazu Gewerbeobjekte, Ladenflächen und private Grundstücke.

  • Räumdienst
  • Streudienst
  • Kontrollgänge
  • Dokumentation

Wer räumen muss, und bis wann

In Berlin liegt der Winterdienst auf den Gehwegen nicht bei der BSR, sondern nach dem Straßenreinigungsgesetz bei den Anliegern, also bei den Grundstückseigentümern. Die Fristen sind dabei enger, als viele denken:

Montag bis Samstag
Fällt Schnee oder entsteht Glätte nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr des Folgetages geräumt und gestreut sein.
Sonn- und Feiertage
Hier verschiebt sich die Frist auf 9 Uhr des Folgetages.
Tagsüber
Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen.
Räumbreite
An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter, an allen übrigen Straßen mindestens 1 Meter. Bei starkem Fußverkehr kann mehr nötig sein.
Streumittel
Anlieger dürfen kein Salz und keine anderen Auftaumittel verwenden. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Salz ist der BSR auf bestimmten Strecken vorbehalten.
Bußgeld
Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden, bei Personenschäden kommt die zivilrechtliche Haftung dazu.

Ein Vertrag nimmt Ihnen die Arbeit ab, nicht die Verantwortung

Das ist der Punkt, an dem viele Anbieter unsauber werben, deshalb sagen wir es deutlich: Wer den Winterdienst an einen Dienstleister vergibt, überträgt die Ausführung, bleibt aber in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Sie müssen sich also darauf verlassen können, dass tatsächlich geräumt wird, und im Zweifel nachweisen können, dass Sie das kontrolliert haben.

Genau dafür dokumentieren wir die Einsätze mit Datum und Uhrzeit. Wenn nach einem Sturz die Frage aufkommt, ob morgens um 6:40 Uhr gestreut war, ist das der Unterschied zwischen einer Diskussion und einem Nachweis.

Und der zweite Teil derselben Sache: Wenn Sie Vermieter sind und die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben, entbindet auch das nicht von der Kontrolle. Ein Winterdienstvertrag ist hier oft die einfachere und streitärmere Lösung.

Was zur Saison gehört

Der Umfang wird vor Saisonbeginn schriftlich festgelegt, inklusive der Flächen und der Priorität, falls es einmal eng wird.

Gehwege am Grundstück
In der vorgeschriebenen Breite, inklusive Zugängen und Übergängen zur Fahrbahn.
Zufahrten und Stellflächen
Einfahrten, Hofflächen, Stellplätze und Müllstandsflächen, damit auch die Abfuhr durchkommt.
Hauseingänge und Treppen
Der Bereich, in dem die meisten Stürze passieren, oft nur wenige Quadratmeter groß.
Streumittel und Lagerung
Wir stellen abstumpfende Mittel und kümmern uns um Nachschub. Eine Abstellmöglichkeit vor Ort hilft und senkt den Preis.
Kontrollgänge
Bei anhaltendem Schneefall oder wechselndem Wetter fahren wir nach, statt einmal morgens zu räumen und den Tag abzuhaken.
Dokumentation
Jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit, auf Wunsch als Nachweis für Ihre Verwaltung oder Ihre Versicherung.
Frühjahr
Nach der Saison räumen wir das ausgebrachte Streugut wieder ab, das gehört zur Anliegerpflicht dazu.

Der Vertrag gehört vor den ersten Frost

Winterdienst funktioniert nur mit Tourenplanung. Wer um 7 Uhr fertig sein muss, kann nicht beliebig viele Objekte bedienen, und die Reihenfolge steht vor der Saison fest, nicht in der Nacht des ersten Schneefalls.

Praktisch heißt das: Verträge werden im September und Oktober geschlossen. Wer im Dezember anruft, wenn es das erste Mal geschneit hat, bekommt in Berlin bei kaum einem Anbieter noch etwas, und wenn, dann teuer.

Wir vergeben deshalb pro Gebiet nur so viele Verträge, wie wir in den Fristen sicher bedienen können. Melden Sie sich für die kommende Saison früh, dann können wir zusagen.

Kosten und Umlage auf die Mieter

Der Preis richtet sich nach den zu räumenden Flächen, ihrer Lage zueinander, der Straßenklasse und damit der vorgeschriebenen Breite, und danach, ob Streugut vor Ort gelagert werden kann. Sie bekommen einen Festpreis für die Saison, keine Abrechnung nach Einsatz. Das macht den Posten für Ihre Kalkulation planbar, auch in einem schneereichen Winter.

Zur Umlage: Anders als die Gebäudereinigung wird der Winterdienst in der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich genannt. Nach überwiegender Auffassung fällt er unter § 2 Nummer 8, die Kosten der Straßenreinigung, wo es heißt „die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“. Ob die Umlage in Ihrem Fall trägt, hängt am Mietvertrag und prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sich die Position sauber zuordnen lässt.

Im Brandenburger Umland gelten nicht die Berliner Regeln, sondern die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Fristen, Breiten und erlaubte Streumittel können dort abweichen. Wir richten uns nach der Satzung vor Ort.

FAQ

Fragen zu Winterdienst

Fällt Schnee oder entsteht Glätte nach 20 Uhr, muss von Montag bis Samstag bis 7 Uhr des Folgetages geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Tagsüber gilt: Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen.

Auf den Gehwegen liegt der Winterdienst nach dem Straßenreinigungsgesetz bei den Anliegern, also bei den Grundstückseigentümern, nicht bei der BSR. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter, an allen übrigen mindestens 1 Meter. Bei starkem Fußverkehr kann mehr nötig sein.

Als Anlieger nicht. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Salz und andere Auftaumittel sind der BSR auf bestimmten Strecken vorbehalten. Wir arbeiten entsprechend mit abstumpfenden Mitteln.

Nein, und das sollte Ihnen niemand versprechen. Sie übertragen die Ausführung, bleiben aber in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit, damit Sie im Zweifel etwas in der Hand haben.

Über den Mietvertrag ist das möglich, entbindet Sie aber ebenfalls nicht von der Kontrolle. In der Praxis ist ein Winterdienstvertrag oft die streitärmere Lösung, gerade in Mehrparteienhäusern.

Der Winterdienst wird in der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich genannt. Nach überwiegender Auffassung fällt er unter § 2 Nummer 8, die Kosten der Straßenreinigung, dort heißt es „die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“. Ob die Umlage bei Ihnen trägt, prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt.

Der Preis richtet sich nach den Flächen, ihrer Lage, der Straßenklasse und der Lagermöglichkeit für Streugut. Sie bekommen einen Festpreis für die Saison statt einer Abrechnung nach Einsatz, das macht den Posten auch in einem schneereichen Winter planbar.

Im September oder Oktober. Winterdienst funktioniert über feste Touren, deshalb vergeben wir pro Gebiet nur so viele Verträge, wie sich in den Fristen sicher bedienen lassen. Im Dezember ist meist nichts mehr frei.

Nein. Dort gilt nicht das Berliner Straßenreinigungsgesetz, sondern die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Fristen, Breiten und erlaubte Streumittel können abweichen. Wir richten uns nach der Satzung vor Ort.

Ja, das legen wir vor der Saison mit fest, inklusive Priorität. Gerade Müllstandsflächen werden oft vergessen, bis die Abfuhr nicht durchkommt.

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