Wer räumen muss, und bis wann
In Berlin liegt der Winterdienst auf den Gehwegen nicht bei der BSR, sondern nach dem Straßenreinigungsgesetz bei den Anliegern, also bei den Grundstückseigentümern. Die Fristen sind dabei enger, als viele denken.
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Schnee oder Glätte nach 20 Uhr, Montag bis Samstag | Geräumt und gestreut bis 7 Uhr des Folgetages |
| Schnee oder Glätte nach 20 Uhr, Sonn- und Feiertage | Geräumt und gestreut bis 9 Uhr des Folgetages |
| Glätte tagsüber | Unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpfen |
| Schneefall tagsüber | Unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen |
| Anhaltender Schneefall | Mehrmals in angemessenen Abständen räumen |
| Räumbreite | An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter, an allen übrigen Straßen mindestens 1 Meter. Bei starkem Fußverkehr kann mehr nötig sein. |
| Streumittel | Anlieger dürfen kein Salz und keine anderen Auftaumittel verwenden. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Salz ist der BSR auf bestimmten Strecken vorbehalten. Seit März 2026 kann der Senat nach § 10a StrReinG zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen, ohne eine solche Bekanntmachung gilt das Verbot. |
| Bußgeld | Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden, bei Personenschäden kommt die zivilrechtliche Haftung dazu. |
Im Brandenburger Umland gelten stattdessen die Satzungen der Gemeinden. Verbindlich ist im Zweifel die Auskunft Ihres Ordnungsamts.

