Was zur Treppenhausreinigung gehört
Der Umfang wird vor dem ersten Einsatz schriftlich festgelegt, damit später weder bei Ihnen noch bei den Mietern Unklarheit entsteht. Üblich ist dieser Zuschnitt:
- Treppen und Podeste
- Nass wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Ecken und Kanten mit erfassen.
- Flure und Hauseingang
- Böden reinigen, Fußmatten aufnehmen und säubern, Eingangstür und Klingeltableau abwischen.
- Kellergänge und Nebenräume
- Gänge kehren oder wischen, Waschküche und Trockenraum nach Absprache im größeren Abstand.
- Aufzug
- Kabinenboden, Spiegel und Bedientableau, dazu die Türlaufschienen, in denen sich Schmutz sammelt.
- Fenster im Treppenhaus
- Meist in längeren Abständen als der übrige Turnus, oft zwei bis vier Mal im Jahr.
- Außenbereich am Haus
- Eingangsbereich und Müllstandsplatz auf Wunsch mit im Turnus, sonst über die Hausmeisterbetreuung.
