Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Zur Treppenhausreinigung gehören Treppen, Podeste, Flure, Hauseingang, Kellergänge und der Aufzug, jeweils in einem vorher schriftlich festgelegten Turnus. Damit weder bei Ihnen noch bei den Mietern Unklarheit entsteht, halten wir den Umfang in einem Leistungsverzeichnis fest. Üblich ist dieser Zuschnitt:
| Bereich | Turnus | Tätigkeit |
|---|---|---|
| Treppen und Podeste | jeder Einsatz | Nass wischen, Ecken und Stufenkanten mit erfassen |
| Handläufe und Geländer | jeder Einsatz | Feucht abwischen, Griffspuren entfernen |
| Hauseingang und Flure | jeder Einsatz | Böden reinigen, Fußmatten aufnehmen und säubern, Klingeltableau abwischen |
| Aufzug | jeder Einsatz | Kabinenboden, Spiegel, Bedientableau und Türlaufschienen |
| Kellergänge | monatlich oder nach Absprache | Kehren oder wischen, Spinnweben entfernen |
| Waschküche und Trockenraum | nach Absprache | Boden und Ablagen reinigen, soweit frei zugänglich |
| Briefkastenanlage, Türen, Heizkörper | monatlich | Abwischen und entstauben |
| Fenster im Treppenhaus | zwei bis vier Mal im Jahr | Glas, Rahmen und Fensterbänke innen und außen, soweit sicher erreichbar |
Der Eingangsbereich und der Müllstandsplatz außen können mit in den Turnus, sonst laufen sie über die Hausmeisterbetreuung.

