HausmeisterserviceGebäudereinigungGartenpflegeWinterdienstEntrümpelungAbrissarbeitenGrundreinigungKontrollgängeKostenlose BesichtigungFaire FestpreiseBerlin & UmlandHausmeisterserviceGebäudereinigungGartenpflegeWinterdienstEntrümpelungAbrissarbeitenGrundreinigungKontrollgängeKostenlose BesichtigungFaire FestpreiseBerlin & Umland
Stein Hausmeisterservice
Reinigung

Treppenhausreinigung in Berlin

Das Treppenhaus ist der erste Eindruck eines Hauses und der Bereich, über den sich Mieter am schnellsten beschweren. Wir übernehmen die laufende Reinigung im festen Turnus, für einzelne Häuser ebenso wie für ganze Bestände.

Für wen
Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, private Vermieter
Turnus
wöchentlich, 14-täglich oder monatlich
Umfang
Treppen, Flure, Zugänge, Keller, Waschküche, Aufzug

Im Einsatz in allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Der Umfang wird vor dem ersten Einsatz schriftlich festgelegt, damit später weder bei Ihnen noch bei den Mietern Unklarheit entsteht. Üblich ist dieser Zuschnitt:

Treppen und Podeste
Nass wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Ecken und Kanten mit erfassen.
Flure und Hauseingang
Böden reinigen, Fußmatten aufnehmen und säubern, Eingangstür und Klingeltableau abwischen.
Kellergänge und Nebenräume
Gänge kehren oder wischen, Waschküche und Trockenraum nach Absprache im größeren Abstand.
Aufzug
Kabinenboden, Spiegel und Bedientableau, dazu die Türlaufschienen, in denen sich Schmutz sammelt.
Fenster im Treppenhaus
Meist in längeren Abständen als der übrige Turnus, oft zwei bis vier Mal im Jahr.
Außenbereich am Haus
Eingangsbereich und Müllstandsplatz auf Wunsch mit im Turnus, sonst über die Hausmeisterbetreuung.

Die Kosten sind auf die Mieter umlagefähig

Für Vermieter und Verwaltungen ist das der entscheidende Punkt: Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Verordnung nennt dort ausdrücklich die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, also Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs.

Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten wirksam vereinbart. Ob das im Einzelfall so ist, prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt, das ist keine Auskunft, die wir geben. Für die Abrechnung stellen wir eine Rechnung, aus der Objekt, Leistung und Turnus klar hervorgehen.

Die Gartenpflege läuft übrigens über Nummer 10 derselben Verordnung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung über Nummer 8. Wenn wir mehrere dieser Bereiche für Sie übernehmen, weisen wir sie auf Wunsch getrennt aus, damit die Positionen sauber in Ihre Abrechnung passen.

Turnus und Zeiten

Der passende Turnus hängt weniger an der Größe des Hauses als am Durchgangsverkehr. In einem ruhigen Mehrfamilienhaus im Umland reicht oft ein 14-täglicher Rhythmus, in einem stark frequentierten Altbau in Mitte oder Friedrichshain ist wöchentlich die Regel. Bei Häusern mit Gewerbe im Erdgeschoss oder viel Publikumsverkehr können zwei Einsätze pro Woche sinnvoll sein.

Wir kommen zu festen Wochentagen, damit Mieter wissen, woran sie sind, und damit sich der Einsatz nicht mit Müllabfuhr oder Anlieferungen überschneidet. Kurzfristige Zusatzeinsätze nach einem Umzug oder einer Feier sind separat möglich.

Was den Preis bestimmt

Es gibt keinen sinnvollen Quadratmeterpreis für Treppenhäuser, weil sich die Objekte zu stark unterscheiden. Diese Punkte sehen wir uns bei der Besichtigung an:

Etagen und Wohneinheiten
Anzahl der Geschosse, Anzahl der Parteien und ob ein Aufzug vorhanden ist.
Bodenbelag
Naturstein, Terrazzo und altes Holz brauchen andere Mittel und mehr Zeit als Fliesen oder Linoleum.
Turnus
Ein wöchentlicher Einsatz kostet pro Termin weniger als ein monatlicher, weil weniger Schmutz zusammenkommt.
Zugang
Schlüsselübergabe, Schließanlage und ob Wasseranschluss und Abstellmöglichkeit im Haus vorhanden sind.
FAQ

Fragen zur Treppenhausreinigung

Ja, die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Das prüft Ihre Verwaltung, wir liefern die Rechnung so, dass sie sich sauber zuordnen lässt.

In ruhigen Häusern reicht meist 14-täglich, in stark genutzten Altbauten ist wöchentlich üblich. Bei Gewerbe im Haus oder viel Publikumsverkehr auch zwei Mal pro Woche. Wir schlagen nach der Besichtigung einen Turnus vor, festgelegt wird er von Ihnen.

Ja. Wir betreuen einzelne Häuser ebenso wie mehrere Objekte einer Verwaltung. Bei Beständen bündeln wir die Termine nach Bezirk, damit die Anfahrt nicht in den Preis wandert.

Über eine Schlüsselübergabe oder einen Schließzylinder Ihrer Anlage. Die Übergabe wird schriftlich dokumentiert. Wir arbeiten versichert.

Ja, üblicherweise in größerem Abstand als den übrigen Turnus, oft zwei bis vier Mal im Jahr. Details dazu auf unserer Seite zur Glas- und Fensterreinigung.

Sie melden es uns, wir sehen es uns an und bessern nach. Bei laufender Betreuung ist ein fester Ansprechpartner zuständig, Sie landen nicht bei wechselnden Sachbearbeitern.

Sie haben ein Projekt?

Kostenlose Besichtigung, transparenter Festpreis, schnelle Termine. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media · Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin