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Stein Hausmeisterservice
Leistung

Gartenpflege in Berlin und Umland

Hecke, Rasen, Beete und im Herbst das Laub: Wir betreuen private und gewerbliche Außenanlagen in Berlin und im näheren Brandenburger Umland, einmalig oder über die ganze Saison.

Eine Außenanlage macht das ganze Jahr über Arbeit, aber sehr ungleich verteilt. Im Frühjahr Rückschnitt und erster Rasenschnitt, im Sommer Turnus und Bewässerung, im Herbst Laub und Schnittgut in großen Mengen.

Wir übernehmen das entweder als einzelnen Einsatz, etwa den Heckenschnitt im Frühjahr, oder als Betreuung über die Saison mit festen Terminen. Die Entsorgung des Grünschnitts ist bei uns Teil des Angebots und keine Überraschung auf der Rechnung.

Betreut werden Grundstücke von Privatleuten ebenso wie Grünanlagen von Hausverwaltungen, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.

  • Heckenschnitt
  • Rasenpflege
  • Beet- und Grünanlagenpflege
  • Laub und Grünschnitt

Was wir übernehmen

Der Umfang wird vorab festgelegt, damit Sie wissen, was drin ist.

Heckenschnitt
Form- und Rückschnitt, inklusive Abfuhr des Schnittguts. Bei großen Hecken planen wir den Termin so, dass Nachbarn und Gehweg nicht tagelang zugestellt sind.
Rasenpflege
Mähen im Turnus, Kantenschnitt, Vertikutieren und Nachsaat bei Bedarf.
Beete und Grünanlagen
Unkraut, Rückschnitt, Bewässerung nach Absprache, Pflege von Anlagen bei Wohn- und Gewerbeobjekten.
Laub und Grünschnitt
Aufnehmen von Wegen, Rasen und Dachrinnen im Herbst, dazu die fachgerechte Entsorgung.
Baumschnitt
Schnitt an Bäumen, soweit vom Boden oder mit sicherer Leiter erreichbar. Fällungen und Arbeiten mit Hubarbeitsbühne gehören nicht dazu.

Welche Gartenarbeit fällt wann an?

Die Gartenpflege folgt einem festen Jahreslauf: Rückschnitt im Winter, Rasen und Beete von Frühjahr bis Herbst, Laub im Oktober und November. Der Kalender zeigt, was wir in welchem Zeitraum typischerweise übernehmen. Die genauen Termine hängen von Witterung und Bestand ab.

Jahreskalender Gartenpflege
ZeitraumTypische ArbeitenHinweis
Januar und FebruarStarker Rückschnitt und Auslichten von Hecken und Gehölzen, Totholz entfernen, Grundstück aufräumenLetzte Gelegenheit vor dem Schnittverbot ab 1. März
März und AprilErster Rasenschnitt, Vertikutieren und Nachsaat nach Witterung, Beete räumen, Wege und Zufahrten säubernAb 1. März nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken und Gehölzen
Mai und JuniRasen im festen Turnus, Unkraut in Beeten und Fugen, erster Formschnitt der HeckeVor jedem Schnitt auf brütende Vögel prüfen
Juli und AugustMähturnus, Bewässerung nach Absprache, Beetpflege, Rückschnitt verblühter StaudenBei Trockenheit seltener und höher mähen
SeptemberZweiter Formschnitt, Nachsaat lückiger Rasenflächen, Beete für den Herbst vorbereitenSchnittverbot gilt noch bis 30. September
Oktober und NovemberLaub von Wegen, Rasen und Rinnen, letzter Rasenschnitt, starker Rückschnitt wieder möglichGroßer Anfall an Grünschnitt, Entsorgung im Angebot einplanen
DezemberRestlaub, Kontrolle nach Sturm, Planung der nächsten SaisonÜbergang zum Winterdienst

Zwei gute Zeitpunkte im Jahr, an denen Sie sparen

Beim Heckenschnitt gilt eine gesetzliche Grenze, die viele nicht kennen: Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte zum Entfernen des Zuwachses der Pflanzen, solange keine Vögel darin brüten.

Der radikale Rückschnitt gehört also in den Winter, das Frühjahr davor und den Herbst danach. Wer im Oktober plant, bekommt eher einen Termin als wer im Februar anruft, weil dann alle gleichzeitig anfragen.

Der zweite Punkt betrifft den Turnus: Rasen im festen Rhythmus zu mähen kostet pro Termin weniger, als wenn wir dreimal im Jahr eine Wiese kürzen müssen. Das ist derselbe Effekt wie bei der Reinigung.

Was den Preis bestimmt

Wir nennen keinen Quadratmeterpreis, weil Grundstücke zu unterschiedlich sind. Entscheidend sind die Fläche, der Baum- und Heckenbestand, wie gut das Grundstück mit Fahrzeug und Gerät erreichbar ist, die Menge des anfallenden Schnittguts und ob es ein einmaliger Einsatz oder eine Betreuung über die Saison ist.

Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreis-Angebot. Was nicht drinsteht, wird nicht berechnet.

So läuft eine Saisonbetreuung ab

Eine Saisonbetreuung beginnt mit einer Begehung und endet mit dem Laub im Herbst. Dazwischen arbeiten wir nach einem festen Plan, den Sie vorher kennen.

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    Begehung

    Wir gehen das Grundstück mit Ihnen ab und halten Flächen, Hecken, Beete, Bäume und Zufahrten fest, dazu die Frage, wo Schnittgut gesammelt und wie es abgefahren werden kann.

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    Leistungsplan

    Sie bekommen einen schriftlichen Plan mit Arbeiten, Rhythmus und Zeiträumen, etwa Mähen im Turnus von Frühjahr bis Herbst und zwei Heckenschnitte im Jahr.

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    Festpreis-Angebot

    Der Plan wird als Festpreis für die Saison oder pro Einsatz angeboten, die Entsorgung des Grünschnitts ist eingerechnet.

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    Laufende Pflege

    Wir kommen an festen Tagen, ohne dass Sie anwesend sein müssen, und melden Auffälligkeiten wie Sturmschäden, kranke Gehölze oder defekte Zäune.

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    Herbst und Abschluss

    Laub, letzter Schnitt und auf Wunsch der starke Rückschnitt nach dem 30. September. Danach besprechen wir, was in der nächsten Saison anders laufen soll.

Ist Gartenpflege auf die Mieter umlagefähig?

Ja, die Kosten der Gartenpflege gehören nach § 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage wirksam vereinbart. Ob das im Einzelfall trägt, prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt.

Die Verordnung nennt dabei ausdrücklich die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.

Für Hausverwaltungen heißt das praktisch: Gartenpflege sollte als eigene Position auf der Rechnung stehen und nicht mit Reparaturen oder Hauswartleistungen vermischt werden. Wir stellen die Rechnung so, dass sie sich sauber zuordnen lässt.

Typische Fehler in der Gartenpflege

Die meisten Probleme im Garten entstehen durch falsches Timing, nicht durch falsches Werkzeug. Diese vier Fehler sehen wir regelmäßig:

Radikalschnitt im Sommer
Ein starker Rückschnitt zwischen 1. März und 30. September ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt. Wer ihn verpasst, wartet bis Oktober.
Rasen zu selten mähen
Wird hohes Gras auf einmal stark gekürzt, leidet die Grasnarbe. Ein fester Turnus hält den Rasen dichter und macht jeden Termin kürzer.
Laub liegen lassen
Nasses Laub auf Wegen ist rutschig, auf dem Rasen erstickt es die Fläche, in Rinnen und Abläufen staut es Wasser.
Schnittgut nicht einplanen
Gerade nach dem Heckenschnitt oder im Herbst fallen große Mengen an. Ist die Entsorgung nicht im Angebot, wird sie später zur Überraschung.
FAQ

Fragen zu Gartenpflege

Radikale Rückschnitte sind nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte zum Entfernen des Zuwachses bleiben erlaubt, solange keine Vögel brüten. Den starken Rückschnitt legen wir deshalb in den Winter oder den Herbst.

Ja, das ist Teil des Angebots und wird vorab eingepreist. Gerade im Herbst kommen schnell große Mengen zusammen, deshalb sollte das nicht offen bleiben.

Ja. Feste Termine über die Saison sind pro Einsatz günstiger als einzelne Notrufe, weil weniger nachzuarbeiten ist. Sie legen Umfang und Rhythmus fest.

Nein. Wir schneiden, soweit es vom Boden oder mit sicherer Leiter erreichbar ist. Fällungen und Arbeiten mit Hubarbeitsbühne gehören nicht zu unserem Programm. In Berlin ist für viele Bäume ohnehin eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung nötig.

Ja, für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte. Die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage wirksam vereinbart. Das prüft Ihre Verwaltung, wir stellen die Rechnung zuordenbar.

In allen zwölf Berliner Bezirken und im näheren Brandenburger Umland. Im Umland bündeln wir Termine nach Ort, damit die Anfahrt nicht in Ihren Preis wandert.

Das legen wir nach der Begehung fest, in der Wachstumszeit meist im Abstand von ein bis zwei Wochen. Ein fester Turnus ist besser für den Rasen und pro Termin günstiger als seltene, lange Einsätze.

Im Oktober und November, je nach Baumbestand auch mehrmals. Laub auf Wegen und Zufahrten sollte nicht lange liegen, weil es nass rutschig wird. Die Abfuhr planen wir im Angebot mit ein.

Nein. Wenn das Grundstück zugänglich ist oder ein Schlüssel hinterlegt wird, arbeiten wir an den vereinbarten Tagen ohne Ihre Anwesenheit. Auffälligkeiten melden wir Ihnen anschließend.

Das, was im Leistungsplan steht: typischerweise Rasen im Turnus, Hecken zwei Mal im Jahr, Beete, Wege und im Herbst das Laub, jeweils mit Entsorgung. Den Umfang legen Sie nach der Begehung fest, Änderungen sind während der Saison möglich.

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